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Ihr Kind soll sich sicher fühlen  - es geht um Kennenlernen und Vertrauen aufbauen 


KinderzahnheilkundeDie Behandlung von Kindern in unserer Praxis für Zahnheilkunde in Werther erfordert viel Einfühlungsvermögen, Zeit und Ruhe. Sofern keine Beschwerden vorliegen, ist es sinnvoll, den ersten Termin für eine Beratung zu nutzen. Wir machen die Kinder vor der eigentlichen Behandlung mit den Instrumenten und deren Geräuschen vertraut.

Unser Team in Werther stellt behutsam ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Behandler her. So werden Zahnarztbesuche zu positiven Erlebnissen – auch für besonders ängstliche Kinder.

Die Sorgen und Ängste Ihrer Kleinen nehmen wir sehr ernst. Wenn Kinder von Beginn an einen positiven Kontakt zu ihrem Zahnarzt aufbauen, wird dies auch die zukünftige Einstellung zu Zahnpflege und Zahnmedizin entscheidend beeinflussen. Unser Ziel ist es, die Neugier und natürliche Kooperationsbereitschaft zu erhalten und zu fördern:
Kinder sollen entspannt zu ihrem Zahnarzt gehen. Es ist daher wichtig, die kleinen und eventuell ängstlichen Patienten kindgerecht und spielerisch an die zahnärztliche Behandlung heranzuführen.

Gesunde Zähne sind eine lebenslange Herausforderung, die schon vor dem ersten Milchzahn beginnt. Säuglinge und Kleinkinder brauchen beim Thema Zahnhygiene eine ganz besondere und intensive Unterstützung ihrer Eltern.
Das Ziel: Gesundheitsrisiken zu minimieren, um Krankheiten wie Karies und Parodontitis möglichst zu verhindern. Wir geben Ihnen Anregungen, Tipps und Informationen mit auf einen zahngesunden Weg, die wir gemeinsam umsetzen können.

Analog zu den bekannten Untersuchungen beim Kinderarzt (U-Untersuchungen) gibt es füri Kindern bis zum sechsten Lebensjahr die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Untersuchung sollte schon im ersten Lebensjahr stattfinden.
Die Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
Eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung zu Ernährung- und Mundhygiene sowie eine Empfehlung und gegebenenfalls Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung.